Schmerzensgeldanspruch eines Arbeitnehmers wegen Arbeitsunfalls in fremden Betrieb bei zeitweisen Hilfeleistungen : Bundesgerichtshof v.5.7.1983
Dass der Kläger von seinem Stammbetrieb nicht den Auftrag hatte, diese Hilfeleistungen zu erbringen, er sie vielmehr spontan auf Grund eigenen Entschlusses erbracht hat, steht der Annahme der Eingliederung in den Betrieb der Beklagten nicht entgegen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 44)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.11.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz | Dokument Nr. A-322805 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |