Mitbestimmung bei Eingruppierungen : Bundesarbeitsgericht v.22.3.1983

Die Eingruppierung eines Arbeitnehmers in eine tarifliche Vergütungsgruppe durch den Arbeitgeber ist Rechtsanwendung und kein Akt rechtlicher Gestaltung. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu einer solchen Eingruppierung nach 99 Abs.1 BetrVG ist deshalb kein Mitgestaltungsrecht, sondern ein Mi...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 31)
Ort / Verlag / Datum:10.11.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.15 Mitbestimmung Dokument Nr. A-322272 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage