Beginn der Ausschlussfrist bei ausserordentlicher Kündigung : Bundesarbeitsgericht v.25.2.1983
Nimmt der Arbeitnehmer eigenmächtig Urlaub, so beginnt die Ausschlussfrist des 626 Abs.2 BGB für eine hierauf gestützte ausserordentliche Kündigung des Arbeitgebers aus wichtigem Grund mit der Rückkehr des Arbeitnehmers aus dem Urlaub.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 30)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.10.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Nimmt der Arbeitnehmer eigenmächtig Urlaub, so beginnt die Ausschlussfrist des 626 Abs.2 BGB für eine hierauf gestützte ausserordentliche Kündigung des Arbeitgebers aus wichtigem Grund mit der Rückkehr des Arbeitnehmers aus dem Urlaub. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |