Beginn der Ausschlussfrist bei ausserordentlicher Kündigung : Bundesarbeitsgericht v.25.2.1983

Nimmt der Arbeitnehmer eigenmächtig Urlaub, so beginnt die Ausschlussfrist des 626 Abs.2 BGB für eine hierauf gestützte ausserordentliche Kündigung des Arbeitgebers aus wichtigem Grund mit der Rückkehr des Arbeitnehmers aus dem Urlaub.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 30)
Ort / Verlag / Datum:30.10.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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