Beginn der Ausschlussfrist bei ausserordentlicher Kündigung : Bundesarbeitsgericht v.25.2.1983
Nimmt der Arbeitnehmer eigenmächtig Urlaub, so beginnt die Ausschlussfrist des 626 Abs.2 BGB für eine hierauf gestützte ausserordentliche Kündigung des Arbeitgebers aus wichtigem Grund mit der Rückkehr des Arbeitnehmers aus dem Urlaub.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 30)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.10.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-321593 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |