Keine geltungserhaltende Reduktion von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Individualprozess : Bundesgerichtshof v.19.9.1983

Kündigt der Schuldner die Leistung, mit deren Erbringung er sich in Verzug befindet, erst für einen Zeitpunkt an, der nach Ablauf einer eigentlich vom Gläubiger zu setzenden Nachfrist liegt, so bedarf es zum Rücktritt des Gläubigers nicht der Nachfristsetzung.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 30)
Ort / Verlag / Datum:30.10.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Kündigt der Schuldner die Leistung, mit deren Erbringung er sich in Verzug befindet, erst für einen Zeitpunkt an, der nach Ablauf einer eigentlich vom Gläubiger zu setzenden Nachfrist liegt, so bedarf es zum Rücktritt des Gläubigers nicht der Nachfristsetzung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog