Keine geltungserhaltende Reduktion von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Individualprozess : Bundesgerichtshof v.19.9.1983

Kündigt der Schuldner die Leistung, mit deren Erbringung er sich in Verzug befindet, erst für einen Zeitpunkt an, der nach Ablauf einer eigentlich vom Gläubiger zu setzenden Nachfrist liegt, so bedarf es zum Rücktritt des Gläubigers nicht der Nachfristsetzung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 30)
Ort / Verlag / Datum:30.10.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine Dokument Nr. A-321588 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage