Keine geltungserhaltende Reduktion von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Individualprozess : Bundesgerichtshof v.19.9.1983
Kündigt der Schuldner die Leistung, mit deren Erbringung er sich in Verzug befindet, erst für einen Zeitpunkt an, der nach Ablauf einer eigentlich vom Gläubiger zu setzenden Nachfrist liegt, so bedarf es zum Rücktritt des Gläubigers nicht der Nachfristsetzung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 30)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.10.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347.4 Vertragsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine | Dokument Nr. A-321588 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |