Zurücknahme von Dienstzeitprämien : BVerfG v.17.5.1983
Ändert sich in Bereichen des öffentlichen Dienstes, in denen der Dienstherr Dienstzeitprämien ausgesetzt hat, die Ausgangslage für solche Massnahmen, ist der Dienstherr gehalten, die der Werbung dienenden Gewährungen sachgerecht zurückzunehmen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 20)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.087.4 Beamte: Gehälter
35.08 Dienst, öffentlicher 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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