Zurücknahme von Dienstzeitprämien : BVerfG v.17.5.1983

Ändert sich in Bereichen des öffentlichen Dienstes, in denen der Dienstherr Dienstzeitprämien ausgesetzt hat, die Ausgangslage für solche Massnahmen, ist der Dienstherr gehalten, die der Werbung dienenden Gewährungen sachgerecht zurückzunehmen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 20)
Ort / Verlag / Datum:10.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.087.4 Beamte: Gehälter
35.08 Dienst, öffentlicher
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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