Gleichbehandlung bei Sozialplanabfindungen. Bundesarbeitsgericht v.19.4.1983
Es verstösst nicht gegen den Gleichheitssatz, wenn die Einigungsstelle bei der Aufstellung eines Sozialplans wegen Betriebsstillegung Sonderabfindungen nur für solche schwerbehinderten Arbeitnehmer vorsieht, deren Schwerbehinderteneigenschaft zu dieser Zeit feststeht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 47)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.11.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Betriebsverfassung 3-056.2 Behinderte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-320684 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |