Zur Anrechnung einer betrieblichen Leistung auf die tarifvertraglich geschuldete Leistung : Bundesarbeitsgericht v.8.6.1983
Gewährung einer Jahresleistung ohne Nennung weiterer Voraussetzungen - Mit der Bezeichnung 13. Monatsgehalt wird regelmässig ein zusätzliches Arbeitsentgelt und nicht eine reine Gratifikation angesprochen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 42)
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Ort / Verlag / Datum: | 21.10.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.225 Gratifikationen
331.23 Lohnformen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Gewährung einer Jahresleistung ohne Nennung weiterer Voraussetzungen - Mit der Bezeichnung 13. Monatsgehalt wird regelmässig ein zusätzliches Arbeitsentgelt und nicht eine reine Gratifikation angesprochen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |