Zur Anrechnung einer betrieblichen Leistung auf die tarifvertraglich geschuldete Leistung : Bundesarbeitsgericht v.8.6.1983

Gewährung einer Jahresleistung ohne Nennung weiterer Voraussetzungen - Mit der Bezeichnung 13. Monatsgehalt wird regelmässig ein zusätzliches Arbeitsentgelt und nicht eine reine Gratifikation angesprochen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 42)
Ort / Verlag / Datum:21.10.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Gratifikationen
331.23 Lohnformen
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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