Schulungsansprüche von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer?
Den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer stehen zum Zwecke der Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zum Erwerb der nötigen Sachkenntnis für die Übernahme bzw. Ausübung ihres Mandats weder Freistellungs-, noch Entgeltfortzahlungs-, noch auch Aufwendungsersatzansprüche zu.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 42)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 21.10.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.72.036 Aufsichtsrat
331.216 Lohnfortzahlung 331.15 Mitbestimmung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 347.72.036 Aufsichtsrat | Dokument Nr. A-317588 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |