Sind angestellte Betriebsärzte leitende Angestellte?
Die Untersuchung hat gezeigt, dass der eingestellte Betriebsarzt i. d.R. als leitender Angestellter i. S. d. 5 Abs.3 BetrVG einzuordnen ist / Daraus folgt, dass der Betriebsarzt grundsätzlich nicht vom BetrVG erfasst wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 28)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.10.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte, leitende
331.15 Betriebsverfassung 331.82 Arbeitsmedizin 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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