Sind angestellte Betriebsärzte leitende Angestellte?

Die Untersuchung hat gezeigt, dass der eingestellte Betriebsarzt i. d.R. als leitender Angestellter i. S. d. 5 Abs.3 BetrVG einzuordnen ist / Daraus folgt, dass der Betriebsarzt grundsätzlich nicht vom BetrVG erfasst wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 28)
VerfasserIn: Budde, Jürgen
Ort / Verlag / Datum:10.10.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte, leitende
331.15 Betriebsverfassung
331.82 Arbeitsmedizin
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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