Sind angestellte Betriebsärzte leitende Angestellte?

Die Untersuchung hat gezeigt, dass der eingestellte Betriebsarzt i. d.R. als leitender Angestellter i. S. d. 5 Abs.3 BetrVG einzuordnen ist / Daraus folgt, dass der Betriebsarzt grundsätzlich nicht vom BetrVG erfasst wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 28)
VerfasserIn: Budde, Jürgen
Ort / Verlag / Datum:10.10.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte, leitende
331.15 Betriebsverfassung
331.82 Arbeitsmedizin
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.77 Angestellte, leitende Dokument Nr. A-316933 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage