Bankgeheimnis : BM f. Finanzen v.21.3.1983

Massgebend, ob ein 'Geheimnis', das der Kreditunternehmung ausschliesslich aufgrund der Geschäftsverbindungen mit den Kunden anvertraut oder zugänglich gemacht worden ist, ist somit, ob dieser Umstand mit dem Strafverfahren 'im Zusammenhang' steht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:14.10.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.719 Bankgeheimnis
354.21 Bundesministerium für Finanzen
Region:Österreich
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