Akteneinsicht und Verwaltungsabgabe

Aus diesen Überlegungen ergibt sich, dass bei der Gewährung der Akteneinsicht und bei der Herstellung einer nicht beglaubigten Fotokopie im Zuge der Akteneinsicht keine Verpflichtung zur Entrichtung einer Verwaltungsabgabe besteht. Die Kosten für die Herstellung einer Fotokopie sind dem Einschreiter...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Verwaltung (1983; Nr 4)
VerfasserIn: Schwamberger, Helmut
Ort / Verlag / Datum:09.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Abgaben
351.95 Verwaltungsverfahren
Region:Österreich
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