Akteneinsicht und Verwaltungsabgabe
Aus diesen Überlegungen ergibt sich, dass bei der Gewährung der Akteneinsicht und bei der Herstellung einer nicht beglaubigten Fotokopie im Zuge der Akteneinsicht keine Verpflichtung zur Entrichtung einer Verwaltungsabgabe besteht. Die Kosten für die Herstellung einer Fotokopie sind dem Einschreiter...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Verwaltung (1983; Nr 4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Abgaben
351.95 Verwaltungsverfahren |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.2 Abgaben | Dokument Nr. A-315406 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |