Gesamthandverpflichtung : OGH v.1.7.1980
Zum schlüssigen Abschluss eines Arbeitsvertrages kommt es in der Regel, wenn ein Teil Dienstleistungen erbringt und der andere sie annimmt, sofern nicht der Empfänger der Dienstleistungen erkennbar erklärt, dass er den Abschluss eines Dienstvertrages ablehne / Die Verpflichtung mehrerer Arbeitnehmer...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1983; Nr 5)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
331.874 Gruppenarbeit (Arbeitsorganisation) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Zum schlüssigen Abschluss eines Arbeitsvertrages kommt es in der Regel, wenn ein Teil Dienstleistungen erbringt und der andere sie annimmt, sofern nicht der Empfänger der Dienstleistungen erkennbar erklärt, dass er den Abschluss eines Dienstvertrages ablehne / Die Verpflichtung mehrerer Arbeitnehmer zu einem Gruppenarbeitsverhältnis, muss noch nicht zur Unteilbarkeit der ihnen gebührenden Gegenleistung führen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |