Gesamthandverpflichtung : OGH v.1.7.1980

Zum schlüssigen Abschluss eines Arbeitsvertrages kommt es in der Regel, wenn ein Teil Dienstleistungen erbringt und der andere sie annimmt, sofern nicht der Empfänger der Dienstleistungen erkennbar erklärt, dass er den Abschluss eines Dienstvertrages ablehne / Die Verpflichtung mehrerer Arbeitnehmer...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1983; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:09.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.874 Gruppenarbeit (Arbeitsorganisation)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge Dokument Nr. A-315252 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage