8 Abs.1, 2 AngG 2 EFZG : Oberster Gerichtshof v.16.2.1982
Der längere Entgeltanspruch nach 2 EFZG und 8 Abs.1 AngG ist auch dann gegeben, wenn erst während der Dauer einer Wiedererkrankung das Dienstverhältnis den Zeitraum von fünf Jahren übersteigt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1983; Nr 4/5)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.216 Lohnfortzahlung
331.817 Krankenstand 331.77(094.5) Angestelltengesetz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der längere Entgeltanspruch nach 2 EFZG und 8 Abs.1 AngG ist auch dann gegeben, wenn erst während der Dauer einer Wiedererkrankung das Dienstverhältnis den Zeitraum von fünf Jahren übersteigt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |