8 Abs.1, 2 AngG 2 EFZG : Oberster Gerichtshof v.16.2.1982

Der längere Entgeltanspruch nach 2 EFZG und 8 Abs.1 AngG ist auch dann gegeben, wenn erst während der Dauer einer Wiedererkrankung das Dienstverhältnis den Zeitraum von fünf Jahren übersteigt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1983; Nr 4/5)
VerfasserIn: Csebrenyak, Erich
Ort / Verlag / Datum:10.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
331.817 Krankenstand
331.77(094.5) Angestelltengesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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