Rechtspolitische Grundfragen zu Ehe und eheähnlicher Partnerschaft - am Beispiel des Vermögensrechtes

Ergebnis ist u. a. die Tendenzaussage, dass insgesamt Vermögensausgleichsansprüche nach Scheitern zurückzudrängen sind, aber dass zugleich der Konfliktlösungstyp der Hausratsverordnung für einen geeigneten Bereich auszubauen ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Rechtspolitik (1983; Nr 9)
VerfasserIn: Struck, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:09.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.628 Lebensgemeinschaft
347.627 Ehescheidung
347.62 Eherecht
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ergebnis ist u. a. die Tendenzaussage, dass insgesamt Vermögensausgleichsansprüche nach Scheitern zurückzudrängen sind, aber dass zugleich der Konfliktlösungstyp der Hausratsverordnung für einen geeigneten Bereich auszubauen ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog