Rechtspolitische Grundfragen zu Ehe und eheähnlicher Partnerschaft - am Beispiel des Vermögensrechtes
Ergebnis ist u. a. die Tendenzaussage, dass insgesamt Vermögensausgleichsansprüche nach Scheitern zurückzudrängen sind, aber dass zugleich der Konfliktlösungstyp der Hausratsverordnung für einen geeigneten Bereich auszubauen ist.
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtspolitik (1983; Nr 9)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.628 Lebensgemeinschaft
347.627 Ehescheidung 347.62 Eherecht |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ergebnis ist u. a. die Tendenzaussage, dass insgesamt Vermögensausgleichsansprüche nach Scheitern zurückzudrängen sind, aber dass zugleich der Konfliktlösungstyp der Hausratsverordnung für einen geeigneten Bereich auszubauen ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |