Rechtspolitische Grundfragen zu Ehe und eheähnlicher Partnerschaft - am Beispiel des Vermögensrechtes

Ergebnis ist u. a. die Tendenzaussage, dass insgesamt Vermögensausgleichsansprüche nach Scheitern zurückzudrängen sind, aber dass zugleich der Konfliktlösungstyp der Hausratsverordnung für einen geeigneten Bereich auszubauen ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Rechtspolitik (1983; Nr 9)
VerfasserIn: Struck, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:09.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.628 Lebensgemeinschaft
347.627 Ehescheidung
347.62 Eherecht
Region:BRD
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