Kündigungsanfechtung wegen Tätigkeit in Gewerkschaften : VGH v.15.6.1983

Vielmehr sind auch jene Tätigkeiten als 'gewerkschaftlich' im Sinne dieser Bestimmung anzusehen, die in einem bestimmten Fall ein konkretes gewerkschaftliches Ziel verfolgen. Der Gekündigte muss nicht einmal Mitglied der Gewerkschaft sein.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983; Nr 3537)
Ort / Verlag / Datum:30.09.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Vielmehr sind auch jene Tätigkeiten als 'gewerkschaftlich' im Sinne dieser Bestimmung anzusehen, die in einem bestimmten Fall ein konkretes gewerkschaftliches Ziel verfolgen. Der Gekündigte muss nicht einmal Mitglied der Gewerkschaft sein.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog