Kündigungsanfechtung wegen Tätigkeit in Gewerkschaften : VGH v.15.6.1983
Vielmehr sind auch jene Tätigkeiten als 'gewerkschaftlich' im Sinne dieser Bestimmung anzusehen, die in einem bestimmten Fall ein konkretes gewerkschaftliches Ziel verfolgen. Der Gekündigte muss nicht einmal Mitglied der Gewerkschaft sein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1983; Nr 3537)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.09.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit 331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Vielmehr sind auch jene Tätigkeiten als 'gewerkschaftlich' im Sinne dieser Bestimmung anzusehen, die in einem bestimmten Fall ein konkretes gewerkschaftliches Ziel verfolgen. Der Gekündigte muss nicht einmal Mitglied der Gewerkschaft sein. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |