Kündigungsanfechtung wegen Tätigkeit in Gewerkschaften : VGH v.15.6.1983

Vielmehr sind auch jene Tätigkeiten als 'gewerkschaftlich' im Sinne dieser Bestimmung anzusehen, die in einem bestimmten Fall ein konkretes gewerkschaftliches Ziel verfolgen. Der Gekündigte muss nicht einmal Mitglied der Gewerkschaft sein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983; Nr 3537)
Ort / Verlag / Datum:30.09.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz Dokument Nr. A-313596 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage