Zulässige Unterbrechung des Arbeitsgerichtsprozesses bis zur rechtskräftigen Erledigung des gegen den Dienstnehmer anhängigen Strafverfahrens wegen schweren gewerbsmässigen Diebstahls : LGfZRS Wien v.5.10.1982
Haftungsrisiko des Dienstgebers gemäss 1315 ABGB bei Weiterbeschäftigung eines Kundendiensttechnikers nach seiner Verurteilung wegen Verbrechens des Diebstahles.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1983; Nr 40)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.10.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
343.711 Diebstahl 347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-312523 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |