Zulässige Unterbrechung des Arbeitsgerichtsprozesses bis zur rechtskräftigen Erledigung des gegen den Dienstnehmer anhängigen Strafverfahrens wegen schweren gewerbsmässigen Diebstahls : LGfZRS Wien v.5.10.1982

Haftungsrisiko des Dienstgebers gemäss 1315 ABGB bei Weiterbeschäftigung eines Kundendiensttechnikers nach seiner Verurteilung wegen Verbrechens des Diebstahles.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1983; Nr 40)
Ort / Verlag / Datum:05.10.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
343.711 Diebstahl
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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