Welchen Zwecken dient die Konkursordnung heute im Gegensatz zur Zeit ihrer Abfassung?
Zweck der Konkursordnung ist die Verteilung einer Masse. Ist eine solche auf diese Weise zu verteilende Masse überhaupt nicht vorhanden, dürfte ein Konkursverfahren nicht eröffnet werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 26)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 20.09.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
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Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.736 Konkursrecht | Dokument Nr. A-311718 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |