Welchen Zwecken dient die Konkursordnung heute im Gegensatz zur Zeit ihrer Abfassung?

Zweck der Konkursordnung ist die Verteilung einer Masse. Ist eine solche auf diese Weise zu verteilende Masse überhaupt nicht vorhanden, dürfte ein Konkursverfahren nicht eröffnet werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 26)
VerfasserIn: Heilmann, Hans
Ort / Verlag / Datum:20.09.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
Region:BRD
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