Auch ein Kostenvoranschlag kann Geld kosten : Dem Hinweis, dass ein Voranschlag kostenpflichtig ist, kann widersprochen werden

Das Konsumentenschutzgesetz verlangt, dass ein Unternehmer seinen Kunden darauf hinweist, ob sein Kostenvoranschlag im Falle keiner Auftragserteilung, abgegolten werden muss.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Tiroler Tageszeitung (1983)
Ort / Verlag / Datum:06.09.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:338.42 Handwerk
347.45 Konsumentenschutz
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 338.42 Handwerk Dokument Nr. A-311456 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage