Berücksichtigung fehlender Anwaltsvollmacht im Verwaltungsprozess

Es gibt weder rechtliche Gründe noch ein praktisches Bedürfnis dafür, die fehlende Anwaltsvollmacht im Verwaltungsprozess ohne Rüge zu berücksichtigen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 18)
VerfasserIn: Sannwald, Rüdiger
Ort / Verlag / Datum:09.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.95 Verwaltungsverfahren
347.965 Rechtsanwälte
Region:BRD
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