Abfindung aus Sozialplan und Arbeitslosengeld für unkündbare Arbeitnehmer bei Betriebsstillegung

Abfindungen, die aufgrund eines wegen der Betriebsstillegung aufgestellten Sozialplanes den freigesetzten unkündbaren Arbeitnehmern gezahlt werden, führen auch dann nicht zum Ruhen des Arbeitslosengeldes, wenn deren Arbeitsverhältnisse durch eine befristete ausserordentliche Kündigung beendet werden...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Sozialgerichtsbarkeit (1983; Nr 7/8)
VerfasserIn: Birk, Rolf
Ort / Verlag / Datum:07.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz Dokument Nr. A-311153 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage