Kraftwerk Hainburg wäre ein glatter Gesetzesbruch

Juristenteam untersuchte die Rechtslage. Ergebnis: Die Donau-Staustufe widerspricht allen Prinzipien des Landschaftsschutzes und zwei wichtigen internationalen Abkommen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Kronen Zeitung (1983)
VerfasserIn: Graupe, Friedrich
Ort / Verlag / Datum:29.09.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:621.311 Kraftwerke
502.6 Landschaftsschutz
351.853 Naturschutz, öffentlicher
338.98:620.9 Energiepolitik
34(094.8) Rechtsgutachten
Region:Österreich
Niederösterreich
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Ablageschlagwort: 621.311 Kraftwerke Dokument Nr. A-309656 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage