Krankenstand
Der OHG führte aus, dass der Lehrherr zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses berechtigt war, da der Lehrling unfähig wurde, den Lehrberuf zu erlernen und im Zeitpunkt der Entlassung nach objektiven Gesichtspunkten die Wiedererlangung dieser Fähigkeit bis zum vertraglich vereinbarten Lehrzei...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1983)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 23.09.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.761 Lehrlinge
331.13 Entlassung: Arbeit 331.817 Krankenstand 368-03 Berufsunfähigkeit |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.761 Lehrlinge | Dokument Nr. A-308416 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |