Aufrechnungsmöglichkeit nach 7 Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DNHG) nach Ende des Dienstverhältnisses : OGH v.26.4.1983

Nach Beendigung des Dienstverhältnisses steht 7 DNHG einer Aufrechnung nicht entgegen. Die vom Arbeitgeber erhobene Gegenforderung für die Kosten einer Nachreparatur bei einem Kunden, die aufgrund des vom Arbeitnehmer grob fahrlässig herbeigeführten Schadens notwendig geworden war, kann nur gegen d...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:20.09.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach Beendigung des Dienstverhältnisses steht 7 DNHG einer Aufrechnung nicht entgegen. Die vom Arbeitgeber erhobene Gegenforderung für die Kosten einer Nachreparatur bei einem Kunden, die aufgrund des vom Arbeitnehmer grob fahrlässig herbeigeführten Schadens notwendig geworden war, kann nur gegen den der Exekution nicht entzogenen Teil der Lohnforderung aufgerechnet werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog