Aufrechnungsmöglichkeit nach 7 Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DNHG) nach Ende des Dienstverhältnisses : OGH v.26.4.1983
Nach Beendigung des Dienstverhältnisses steht 7 DNHG einer Aufrechnung nicht entgegen. Die vom Arbeitgeber erhobene Gegenforderung für die Kosten einer Nachreparatur bei einem Kunden, die aufgrund des vom Arbeitnehmer grob fahrlässig herbeigeführten Schadens notwendig geworden war, kann nur gegen d...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.09.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nach Beendigung des Dienstverhältnisses steht 7 DNHG einer Aufrechnung nicht entgegen. Die vom Arbeitgeber erhobene Gegenforderung für die Kosten einer Nachreparatur bei einem Kunden, die aufgrund des vom Arbeitnehmer grob fahrlässig herbeigeführten Schadens notwendig geworden war, kann nur gegen den der Exekution nicht entzogenen Teil der Lohnforderung aufgerechnet werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |