Aufrechnungsmöglichkeit nach 7 Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DNHG) nach Ende des Dienstverhältnisses : OGH v.26.4.1983
Nach Beendigung des Dienstverhältnisses steht 7 DNHG einer Aufrechnung nicht entgegen. Die vom Arbeitgeber erhobene Gegenforderung für die Kosten einer Nachreparatur bei einem Kunden, die aufgrund des vom Arbeitnehmer grob fahrlässig herbeigeführten Schadens notwendig geworden war, kann nur gegen d...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.09.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht | Dokument Nr. A-308415 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |