Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung bei Einstellung von Ausländern : VGH v.15.6.1983

Da das Ausländerbeschäftigungsgesetz nichts darüber bestimmt, dass eine andere Person als der Unternehmer für die Einhaltung des Gesetzes die strafrechtliche Verantwortung trüge, kann immer nur der Unternehmer bestraft werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:20.09.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Ausländerbeschäftigung
347.56 Haftpflicht, berufliche
343.35 Verwaltungsstrafrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.62 Ausländerbeschäftigung Dokument Nr. A-308413 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage