Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit als eine zeitlich nicht begrenzte Ausfallzeit : Rentenversicherung

Der Begriff der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung einer Ausfallzeit im Sinne des 1259 Abs.1 Satz 1 Nr.1 RVO hat dieselbe Bedeutung wie in der Krankenversicherung / Der Versicherte ist im Sinne des 1259 Abs.1 Satz 1 Nr.1 RVO arbeitsunfähig, wenn er infolge Krankheit weder seine...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Sozialversicherung (1983; Nr 8)
VerfasserIn: Liebe, Alfred
Ort / Verlag / Datum:08.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
368-013 Arbeitsunfähigkeit
331.817 Krankenstand
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 368.43 Pensionsversicherung (SV) Dokument Nr. A-308007 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage