Bildung eines Wirtschaftsausschusses bei Streit über das Vorliegen eines Tendenzunternehmens : Bundesarbeitsgericht v.8.3.1983
Der Wirtschaftsausschuss ist kein eigenständiges Organ der Belegschaft er ist ein Ausschuss des Betriebsrats / Gesamtbetriebsrats ohne eigene Entscheidungsbefugnis.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 35)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.09.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.114.8 Tendenzbetriebe
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 658.114.8 Tendenzbetriebe | Dokument Nr. A-307870 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |