Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nur bei grobem Verstoss des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungs-oder Mitwirkungsrechte des Betriebsrats : Bundesarbeitsgericht v.22.2.1983

Bedingen organisatorische oder technische Gründe, dass Arbeitnehmer in einem Rechenzentrum über das Schichtende hinaus arbeiten, so ist diese Mehrarbeit mitbestimmungspflichtig auch dann, wenn jeweils nur ein Arbeitnehmer länger arbeiten muss / Das Betriebsverfassungsgesetz kennt keinen allgemeinen...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 36)
Ort / Verlag / Datum:09.09.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bedingen organisatorische oder technische Gründe, dass Arbeitnehmer in einem Rechenzentrum über das Schichtende hinaus arbeiten, so ist diese Mehrarbeit mitbestimmungspflichtig auch dann, wenn jeweils nur ein Arbeitnehmer länger arbeiten muss / Das Betriebsverfassungsgesetz kennt keinen allgemeinen Anspruch des Betriebsrates gegen den Arbeitgeber, dass dieser Handlungen unterlässt, die gegen Mitbestimmungs-oder Mitwirkungsrechte des Betriebsrates verstossen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog