Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nur bei grobem Verstoss des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungs-oder Mitwirkungsrechte des Betriebsrats : Bundesarbeitsgericht v.22.2.1983

Bedingen organisatorische oder technische Gründe, dass Arbeitnehmer in einem Rechenzentrum über das Schichtende hinaus arbeiten, so ist diese Mehrarbeit mitbestimmungspflichtig auch dann, wenn jeweils nur ein Arbeitnehmer länger arbeiten muss / Das Betriebsverfassungsgesetz kennt keinen allgemeinen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 36)
Ort / Verlag / Datum:09.09.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.15 Mitbestimmung Dokument Nr. A-307206 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage