Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nur bei grobem Verstoss des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungs-oder Mitwirkungsrechte des Betriebsrats : Bundesarbeitsgericht v.22.2.1983
Bedingen organisatorische oder technische Gründe, dass Arbeitnehmer in einem Rechenzentrum über das Schichtende hinaus arbeiten, so ist diese Mehrarbeit mitbestimmungspflichtig auch dann, wenn jeweils nur ein Arbeitnehmer länger arbeiten muss / Das Betriebsverfassungsgesetz kennt keinen allgemeinen...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 36)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.09.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
331.814 Überstunden 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.15 Mitbestimmung | Dokument Nr. A-307206 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |