Partnerschaftsgesetz für Schulen

So ist es beispielsweise nicht einzusehen, dass Eltern als schulfremde Personen gelten, und es ist auch durchwegs legitim, wenn Väter und Mütter an der Gestaltung der Hausordnung mitwirken wollen'.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:AZ (1983)
Ort / Verlag / Datum:17.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Zilk, Helmut
Klassifikation:37.018.26 Schule: Eltern: Zusammenarbeit
37.014.64 Elternbeiräte
37.014.3 Schulreform
371.2 Schulorganisation
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 37.018.26 Schule: Eltern: Zusammenarbeit Dokument Nr. A-306917 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage