Altglas : Bundesverwaltungsgericht v.18.3.1983
Altglas, das in Sammelbehältern gesammelt und als Rohstoff an Glashütten veräussert wird, ist kein Abfall im Sinne des 1 Abs.1 AbfallbeseitigungsG.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb ZS 34 (1983)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 26.08.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 628.49 Abfallverwertung
658.567 Abfälle 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Schreiben Sie den ersten Kommentar!