Altglas : Bundesverwaltungsgericht v.18.3.1983
Altglas, das in Sammelbehältern gesammelt und als Rohstoff an Glashütten veräussert wird, ist kein Abfall im Sinne des 1 Abs.1 AbfallbeseitigungsG.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb ZS 34 (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 26.08.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 628.49 Abfallverwertung
658.567 Abfälle 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 628.49 Abfallverwertung | Dokument Nr. A-305934 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |