Mangelhaftigkeit des Verfahrens : OGH v.21.9.1982
Nur dann darf das Berufungsgericht in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten nicht mit einer Aufhebung des Ersturteiles vorgehen, sondern muss das ergänzende Verfahren selbst durchführen, wenn sich die Mangelhaftigkeit des Verfahrens aus Tatsachen ergibt, die erst im Berufungsverfahren neu vorgeb...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie Beilage (1983; Nr 34/35)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 24.08.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.889 Arbeitsgericht
34.038 Rechtsmittel 347.9 Prozessverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Nur dann darf das Berufungsgericht in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten nicht mit einer Aufhebung des Ersturteiles vorgehen, sondern muss das ergänzende Verfahren selbst durchführen, wenn sich die Mangelhaftigkeit des Verfahrens aus Tatsachen ergibt, die erst im Berufungsverfahren neu vorgebracht worden sind. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |