Mangelhaftigkeit des Verfahrens : OGH v.21.9.1982
Nur dann darf das Berufungsgericht in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten nicht mit einer Aufhebung des Ersturteiles vorgehen, sondern muss das ergänzende Verfahren selbst durchführen, wenn sich die Mangelhaftigkeit des Verfahrens aus Tatsachen ergibt, die erst im Berufungsverfahren neu vorgeb...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie Beilage (1983; Nr 34/35)
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Ort / Verlag / Datum: | 24.08.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.889 Arbeitsgericht
34.038 Rechtsmittel 347.9 Prozessverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 331.889 Arbeitsgericht | Dokument Nr. A-305305 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |