Zeitliches Hinausschieben der Wirksamkeit einer Entlassung : OGH v.14.9.1982
Wäre es durch das sofortige Ausscheiden des Dienstnehmers zu einem erheblichen Schaden für den Betrieb gekommen, für welchen der Dienstnehmer ersatzpflichtig gemacht werden kann, so liegt die befristete Weiterbeschäftigung im Interesse des Dienstnehmers.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie Beilage (1983; Nr 34/35)
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Ort / Verlag / Datum: | 24.08.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wäre es durch das sofortige Ausscheiden des Dienstnehmers zu einem erheblichen Schaden für den Betrieb gekommen, für welchen der Dienstnehmer ersatzpflichtig gemacht werden kann, so liegt die befristete Weiterbeschäftigung im Interesse des Dienstnehmers. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |