Entlassungsgrund : OGH v.16.3.1982
Verwirkung des Entlassungsrechtes, wenn Entlassungsgrund in der Zeit zwischen seiner Setzung und seinem Bekanntwerden so viel an Bedeutung veroren hat, dass die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber nicht mehr unzumutbar ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie Beilage (1983; Nr 34/35)
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Ort / Verlag / Datum: | 24.08.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-304917 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |