Sympathiestreik und Friedenspflicht : Bundesarbeitsgericht v.21.12.1982

Die mit dem Tarifvertrag seinem Wesen nach ohne weiteres verbundene Friedenspflicht dient dem Schutz des Tarifvertrages als einer Friedensordnung für den durch ihn gegenständlich erfassten und geregelten Bereich des Arbeitslebens / Ein Sympathiestreik zur Unterstützung eines in einem anderen Tarifbe...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 22)
Ort / Verlag / Datum:10.08.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
331.881 Gewerkschaften
331.89 Arbeitskonflikte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.83 Streikrecht Dokument Nr. A-303772 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage