Zeitausgleich bei Dienstverhältnissen, die nicht dem AZG unterliegen : LG Wien v.28.4.1983

Ein Überstundenfreizeitausgleich in einem günstigeren Ausmass als im Verhältnis 1:1 gebührt nur bei einer ausdrücklichen gesetzlichen oder vertraglichen Anordnung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:12.08.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz
331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Überstundenfreizeitausgleich in einem günstigeren Ausmass als im Verhältnis 1:1 gebührt nur bei einer ausdrücklichen gesetzlichen oder vertraglichen Anordnung.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog