Zeitausgleich bei Dienstverhältnissen, die nicht dem AZG unterliegen : LG Wien v.28.4.1983
Ein Überstundenfreizeitausgleich in einem günstigeren Ausmass als im Verhältnis 1:1 gebührt nur bei einer ausdrücklichen gesetzlichen oder vertraglichen Anordnung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.08.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz 331.814 Überstunden 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit | Dokument Nr. A-303479 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |