Das markenrechtliche Warenverzeichnis und der technische Fortschritt

Die Frage, unter welchen Bedingungen das zu einer bestimmten Ware eingetragene Warenzeichen für die durch den technischen Fortschritt erzeugte neue Ware benutzt werden darf, kann nicht mit den Grundsätzen der Warengleichartigkeit beantwortet werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 34)
VerfasserIn: Heckmann, Arno
Ort / Verlag / Datum:26.08.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.772 Markenrecht
659.126 Warenzeichen
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 347.772 Markenrecht Dokument Nr. A-303438 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage